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Energieausweis
Der Energieausweis, welchen benötige ich?
Der Energieausweis dokumentiert und bewertet den energetischen Zustand eines Hauses bzw. eines Gebäudes. Mit diesem kann schnell erfasst werden, wie energieeffizent ein Gebäude ist. Zudem sind ebenfalls geeignete Modernisierungsempfehlungen enthalten. Jedoch erlaubt er keine direkte Prognose des künftigen Energieverbrauchs, so wie der Kosten, da das Nutzverhalten die Kosten deutlich beeinflusst. Die EnEV (Energieeinsparverordnung) schreibt für Gebäude, die verkauft oder neu vermietet werden, einen Energieausweis vor. Folglich müssen Eigentümer, die vermieten oder verkaufen, einen Energieausweis ausstellen lassen.
Gerne erstellen wir Ihnen für Ihre Immobilie einen entsprechenden Energieausweis, bei Bedarf sind wir unter: info@immomarkt-24.de oder 02241/95 96 00 erreichbar.
Arten des Energieausweises:
Bedarfsausweis:
Hierbei wird der Energiebedarf eines Gebäudes nach seiner Physikalischen Eigenschaften unter standardisierten Rahmenbedingungen berechnet. Ebenfalls nehmen die Modernisierungsempfehlungen Bezug auf die vorhandene Bausubstanz und können auf Schwachstellen am beziehungsweise des Gebäudes hinweisen.
Verbrauchsausweis:
Diese Ausweisart beurteilt aufgrund des gemessenen Energieverbrauchs der Nutzer, den Energieverbrauch eines Gebäudes. Auch über die Warm- und Heizwasserkosten oder andere Verbrauchsdaten, wird der Energieverbrauchskennwert für Endenergie des Gebäudes ermittelt. Wie lange sind Energieausweise gültig? In der Regel beträgt die Gültigkeit des Energieausweises zehn Jahre, das gilt ebenso für ältere Energiepässe oder Wärmebedarfsausweise. Energieausweise die nach dem 25. April 2007 erstellt wurden, müssen der zum Ausstellungszeitpunkt geltenden EnEV entsprechen. Wird die Nutzfläche um mehr als 50 Prozent, 50 m² oder bei dem Austausch von über 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils, sowie bei einer Dämmung, so ist eine Erneuerung erforderlich. Der Bedarfsausweis kann nach einer Modernisierung ganz einfach aktualisiert werden, um den verbesserten Standard zu dokumentieren. Bei dem Verbrauchsausweis hingehen, darf erst nach drei Heizperioden nach der Modernisierung erneuert werden. Weitere Regelungen zur Gültigkeit von Energieausweisen gibt es nicht.
Der Energieausweis dokumentiert und bewertet den energetischen Zustand eines Hauses bzw. eines Gebäudes. Mit diesem kann schnell erfasst werden, wie energieeffizent ein Gebäude ist. Zudem sind ebenfalls geeignete Modernisierungsempfehlungen enthalten. Jedoch erlaubt er keine direkte Prognose des künftigen Energieverbrauchs, so wie der Kosten, da das Nutzverhalten die Kosten deutlich beeinflusst. Die EnEV (Energieeinsparverordnung) schreibt für Gebäude, die verkauft oder neu vermietet werden, einen Energieausweis vor. Folglich müssen Eigentümer, die vermieten oder verkaufen, einen Energieausweis ausstellen lassen.
Gerne erstellen wir Ihnen für Ihre Immobilie einen entsprechenden Energieausweis, bei Bedarf sind wir unter: info@immomarkt-24.de oder 02241/95 96 00 erreichbar.
Arten des Energieausweises:
Bedarfsausweis:
Hierbei wird der Energiebedarf eines Gebäudes nach seiner Physikalischen Eigenschaften unter standardisierten Rahmenbedingungen berechnet. Ebenfalls nehmen die Modernisierungsempfehlungen Bezug auf die vorhandene Bausubstanz und können auf Schwachstellen am beziehungsweise des Gebäudes hinweisen.
Verbrauchsausweis:
Diese Ausweisart beurteilt aufgrund des gemessenen Energieverbrauchs der Nutzer, den Energieverbrauch eines Gebäudes. Auch über die Warm- und Heizwasserkosten oder andere Verbrauchsdaten, wird der Energieverbrauchskennwert für Endenergie des Gebäudes ermittelt. Wie lange sind Energieausweise gültig? In der Regel beträgt die Gültigkeit des Energieausweises zehn Jahre, das gilt ebenso für ältere Energiepässe oder Wärmebedarfsausweise. Energieausweise die nach dem 25. April 2007 erstellt wurden, müssen der zum Ausstellungszeitpunkt geltenden EnEV entsprechen. Wird die Nutzfläche um mehr als 50 Prozent, 50 m² oder bei dem Austausch von über 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils, sowie bei einer Dämmung, so ist eine Erneuerung erforderlich. Der Bedarfsausweis kann nach einer Modernisierung ganz einfach aktualisiert werden, um den verbesserten Standard zu dokumentieren. Bei dem Verbrauchsausweis hingehen, darf erst nach drei Heizperioden nach der Modernisierung erneuert werden. Weitere Regelungen zur Gültigkeit von Energieausweisen gibt es nicht.